" Wie sind Sie versichert?"

Diese Frage werden Sie immer häufiger bei Terminvereinbarungen hören.

Hintergrund ist die Wiedereinführung der Budgetierung einiger zahnärztlicher Leistungen bei den gesetzlichen Krankenkassen Mitte 2023 (rückwirkend geltend zum 01.01.23) und eine anhaltende Auseinandersetzung der Primärkrankenkassen (AOK, BKK,IKK,LKK,KBS) über die Höhe des "Fallwerts".

Dieses Schiedsverfahren zieht sich zeitlich erheblich in die Länge. Währenddessen, stehen den Zahnärzten für Versicherte dieser Primärkassen ein "Fallwert" von 110€ (das entspricht etwa einer Kontrolluntersuchung, der Zahnsteinentfernung und einer einfachen Füllung; bei den gesetzlichen Ersatzkassen beträgt dieser Wert 145€) zur Verfügung. Wird diese Grenze für eine Versichertengruppe(Primärkassen/Ersatzkassen) überschritten, kommt es rückwirkend zur Kürzung der Vergütung.

Um, unter anderem, auf diese Thematik aufmerksam zu machen, kann es am 01.02.24 zu Einschränkungen in der zahnärztlichen Versorgung kommen.

In dringenden, unaufschiebbaren, zahnärztlichen Notfällen werden Sie selbstverständlich während der üblichen Öffnungszeiten behandelt (ggf. durch eine vertretende Zahnarztpraxis).

 

Frank Bohlius

Zahnarzt